dienen der Klärung der vertraglichen Pflichten von Lieferant und Nachfrager. Verhandlungen werden insb. dann erforderlich, wenn mehrere leistungsfähige Angebote vorliegen und der Beschaffer Verhandlungsspielräume zu seinen Gunsten vermutet oder wenn die Leistung selbst nur grob umschrieben werden konnte und eine Präzisierung zusammen mit dem Lieferanten erforderlich ist (z. B. bei komplexen Anlagen).
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