vereinbarte Währungseinheit, zu der mit festen Kursen, unabhängig von Wechselkursschwankungen (- Wechselkurs), zwischen den beteiligten Ländern im internationalen Handel abgerechnet wird.
In Zahlungsabkommen vereinbarte Währungseinheit, zu der im Außenhandel zwischen den an dem Abkommen beteiligten Ländern abgerechnet wird. Kursschwankungen zwischen der als Verrechnungseinheit beschlossenen Währung und den Währungen der Abkommenspartner bleiben dabei in der Regel unberücksichtigt.
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