Aufgaben, die einem bestimmten Berufsstand vorbehalten sind. Eine wichtige Vorbehaltsaufgabe ist die Steuerberatung, die vornehmlich von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, —vereidigten Buchprüfern und entsprechenden Gesellschaften durchgeführt werden darf. Ebenfalls Vorbehaltsaufgabe ist die Jahresabschlussprüfung, die allgemein nur von öffentlich bestellten —Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder im Bereich mittelgrosser Gesellschaften mit beschränkter Haftung von. —vereidigten Buchprüfern oder Buchprüfungsgesellschaften wahrgenommen werden darf. Zu den Vorbehaltsaufgaben zählen ferner bestimmte aktienrechtliche —Sonderprüfungen (§§ 209, 258 AktG) und die Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 313 AktG).
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