Wirtschaftsprüfer (WP) haben u. a. die berufliche Aufgabe, »betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen«. Die besondere Bedeutung der WP gegenüber anderen prüfenden Berufsgruppen besteht darin, daß einige Prüfungen nur dem WP »vorVorbereitende Abschlußbuchungenbehalten« sind. Zu den wichtigsten dieser Vorbehaltsaufgaben gehören u. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlußprüfungen bei Aktiengesellschaften, bei Konzernen, bei Versicherungs Unternehmen, bei Kreditinstituten, bei den nach den Vorschriften des sog. Publizitätsgesetzes zu prüfenden Unternehmen sowie aktienrechtliche Sonderprüfungen (z. B. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung).
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