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Unterbewertung

liegt dann vor, wenn Aktiva der Bilanz niedriger ausgewiesen werden als ihr tatsächlicher Wert, z. B. durch zu hohe Abschreibungen. Durch Unterbewertung entstehen stille Reserven (- Rücklagen).

Unterbewertung ist der bilanzielle Wertansatz der Aktiva mit einem niedrigeren als dem tatsächlichen Wert. Die Folge der Unterbewertung sind stille Rücklagen. Wird die Vermögens- und Ertragslage einer Aktiengesellschaft durch Unterbewertung vorsätzlich unrichtig wiedergegeben oder verschleiert, so ist der Jahresabschluß gemäß § 256 Abs. 5 AktG nichtig.

Wertansatz in der Bankbilanz bei Aktiva mit einem niedrigeren, bei Passiva mit einem höheren als dem zulässigen oder »richtigen« Wert. Führt zur Entstehung stiller Reserven.

Die Unterbewertung eines Wertpapiers liegt vor, wenn es im Vergleich zu anderen Aktien, unter vergleichbaren Bedingungen, zu günstig erscheint. Als Bewertungsmaßstab dient z. B. das KGV. Eine Unterbewertung Iiegt auch dann vor, wenn eine Aktiengesellschaft über erhebliche stille Reserven verfügt, die nicht entsprechend im Börsenkurs zum Ausdruck kommen.

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