Verbleibsnachweis bei der Einfuhr
(WEB). Sie bestätigt (gem. Anlage E 7 zur AWV) auf der Grundlage einer erteilten Internationalen Einfuhrbescheinigung (IEB) den tatsächlichen Eingang der Ware im Bestimmungsland. Ihre Erteilung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Sie setzt eine Anforderung des ausländischen Lieferanten bzw. dessen Regierungsstelle voraus.
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