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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA). Zum 01.01.2001 aus dem Zusammenschluss des Bundesamtes für Wirtschaft und des --* Bundesausfuhramtes hervorgegangen. Gehört als deutsche Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sitz: Eschborn/am Taunus (bei Frankfurt am Main). Das BAFA nimmt wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Im Bereich „Außenwirtschaft" werden die Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Ausfuhrkontrolle (gem. AWG und AWV) erledigt. Hauptaufgabe: Prüfung und Entscheidung über Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von Exporten im Antragsverfahren; also Erteilung oder Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen. Dies betrifft rüstungsrelevante Güter, Technologie und Software, Dual-use-Güter. Hierfür gibt es eine EU-Güterliste bzw. deutsche Ausfuhrliste. Der Bereich Außenwirtschaft des BAFA entscheidet über Anträge für internationale Einfuhrbescheinigungen. Ferner über Regelungen im Zusammenhang mit dem Atomgesetz (atomrechtliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen. Zu seinen Aufgaben gehören die Erarbeitung von Stellungnahmen in Ermittlungs- und Strafsachen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts sowie die Mitwirkung in internationalen Exportkontrollgremien. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen, aber auch der internationalen vertraglichen Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse Deutschlands. Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben zählt auch die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der EU getroffenen Einfuhrregelungen. Das BAFA ist eine von 15 Genehmigungsbehörden in der EU, die Einfuhrgenehmigungen nicht liberalisierter Waren erteilen und mengen- oder wertmäßig beschränkte Einfuhren überwachen. Im Bereich „Wirtschaftsförderung" wenden sich die Förderungprogamme insb. an den Mittelstand: Beratung, Schulung, Messeförderung, Vermarktung, Energieeinsparung, Ausbildung; institutionelle Förderung des Deutschen Handwerksinstitutes und des Rationalisierungsund Innovationszentrums der Deutschen Wirtschaft (RKW). Im Bereich „Energie" werden Förderungsmaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau umgesetzt, z. B. durch Zuschüsse. Das BAFA überwacht die Krisenvorsorge im Mineralölbereich. Es ist Partner der Internationalen Energieagentur (IEA). Seit dem 01.01.1999 ist es zuständig für die Indexierungskontrolle; die Genehmigungsverfahren für Wertsicherungsklauseln (hierfür waren bis zum 31.12.1998 die Deutsche Bundesbank bzw. die Landeszentralbanken verantwortlich). http://www.bafa.de oder http://www.bawi.de

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