ist der Handel über Termingeschäfte an Warenbörsen. Dabei werden die Liefermengen seitens der Käufer bereits vor Produktion bzw. Ernte oder Gewinnung sichergestellt. Andererseits bietet der Warenterminhandel die Möglichkeit zur Spekulation, da Erntemengen bzw. Produktion und Bedarf zum Zeitpunkt der Lieferung schwer abzuschätzen sind. Dadurch können sich Preisschwankungen ergeben. Der Warenterminhandel erfolgt in sogenannten Kontrakten (Mindestmengen, die auch gebündelt werden können). Zum Abschluß eines Termingeschäfts muß der Käufer beim Makler (broker) einen Einschuß, d.h. eine Anzahlung leisten. Bei größeren Preissteigerungen für Kontrakte ist der Einschuß gegebenenfalls zu erhöhen. Der Einschuß wird bei Abwicklung auf den Rechnungsbetrag angerechnet, abzüglich sonstiger Spesen. Die Terminlaufzeiten sind wesentlich höher als im Wertpapierterminhandel; sie betragen bis zu 14 Monaten. Die Spekulation kann auf—Hausse erfolgen; der Spekulant kauft hier Waren auf Termin, die er dann zum Lieferungszeitpunkt sofort wieder im Lokogeschäft zum höheren Preis verkauft (Lokogeschäft siehe - Warenbörse). Bei Spekulation auf Baisse verkauft der Spekulant auf Termin und hofft, im Lieferungszeitpunkt die Ware günstiger im Lokogeschäft zu beziehen, um das Termingeschäft erfüllen zu können.
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