gehören zu den Zusatzkosten und sind darauf zurückzuführen, daß die Kostenrechnung im Gegensatz zur Erfolgsrechnung mit Tageswerten durchgeführt wird. Sie treten dann auf, wenn der leistungsbedingte Verzehr in der Kostenrechnung höher zu bewerten ist als in der Erfolgsrechnung. Dies ist der Fall, wenn die Tagespreise der Kostengüter am Bewertungsstichtag über den Anschaffungspreisen liegen. Die Höhe der wertverschiedenen Kosten ergibt sich aus der Differenz zwischen den höheren Kosten auf Tageswertbasis und den auf Anschaffungswertbasis verrechneten (niedrigeren) Aufwendungen (z.B. bei kalkulatorischen und buchmäßigen Abschreibungen).
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