Moratorium
1. Einem Schuldner durch die Gläubiger nach entspr. Vereinbarungen gewährter Aufschub für die Bezahlung fälliger Geldleistungen (Moratorium, Stundung).
2. Auch: Moratorium. Auf gesetzlichem Weg durch einen Staat dekretiertes, somit auch gegen den Willen von Gläubigern erzwungenes Hinausschieben der Begleichung fälliger Zahlungen bzw. Verbindlichkeiten. Wird u. U. in krisenhaften Zeiten vorgenommen (»Notverordnung«). Ist auch nach dem KWG durch die Bundesregierung in Zeiten der Gefahr im Bankwesen bzw. der Volkswirtschaft möglich. Kann auch für Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland dekretiert werden, was dann aber i. d. R. zum Verlust der internationalen Kreditwürdigkeit und damit weiterer Verschuldungsmöglichkeit führt.
Vergleich
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