Anleihe, zu deren Zeichnung natürliche und/oder juristische Personen vom Staat unter Androhung möglicher Sanktionen bei Nichtzeichnung gezwungen werden.
Investitionshilfeabgabe
Als Zwangsanleihen bezeichnet man Staatsanleihen, bei denen ein bestimmter Teil der Bürger bzw. die gesamte Bevölkerung verpflichtet ist, eine bestimmte Quote zu übernehmen. Die Zinskonditionen derartiger Zwangsanleihen sind außerordentlich niedrig, unter Umständen sogar zinslos. Zu derartigen Mitteln greift ein Staat nur in Zeiten außerordentlicher Not, z. B. bei bewaffneten Auseinandersetzungen (Kriegsanleihen).
Anleihe, die auf staatliche Anordnung von natürlichen und/oder juristischen Personen gezeichnet werden muss.
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