Der Begriff Abkömmlinge spielt insbesondere im Erbrecht (Pflichtteilsanspruch), bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine nicht unwesentliche Rolle. Neben den leiblichen Verwandten in absteigender Linie können auch andere Personen, welche die rechtliche Stellung von leiblichen Verwandten in absteigender Linie aufgrund einer Adoption erlangt haben, die Rechtsstellung eines Abkömmlings erlangen.
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