Wenn - Organisationen von der bewußten, freiwilligen Bereitschaft der Mitglieder zur Kooperation abhängig sind, muss man als Indikator für das Vorliegen von - Autorität (Befehlsgewalt) die Entscheidung der Menschen ansehen, einem Befehl zu gehorchen oder nicht. Wenn ein Untergebener einen Befehl nicht befolgt, hat er ihm keine Autorität zugestanden. Autorität ist aus dieser Sicht das Merkmal eines Befehls in einer formellen Organisation, kraft dessen ein Organisationsmitglied ihn akzeptiert, als Richtschnur für das, was es im Hinblick auf die Organisation tut oder unterläßt.
Diese Definition von Autorität ist unausweichlich, wenn man von dem Grundgedanken ausgeht, dass sich Organisationen durch freie Wahl (Entscheidung) ihrer “Mitglieder” konstituieren. Dann kann es außerhalb dieser Basis ja keine andere unabhängige Quelle von Autorität (wie etwa die Persönlichkeit des Vorgesetzten) mehr geben; es muss vielmehr um eine Quelle gehen, die bereits durch die jederzeit revidierbare (freiwillige) Anerkennung der Organisationsmitglieder legitimiert ist.
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