wird als quantitatives Merkmal zur Definition internationaler Unternehmungen verwendet. Man errechnet sie als sog. Gliederungszahl, indem man absolute Zahlen des Auslandes (z.B. Umsatz im Ausland, Vermögen im Ausland, Anzahl der Mitarbeiter im Ausland) (Zahlen des Gastlandes) entsprechenden Inlandszahlen (Zahlen des Mutterlandes) oder den Zahlen der Gesamtunternehmung gegenüberstellt. Die Auslandsquote misst damit das Ausmass der wirtschaftlichen Verbundenheit mit dern Ausland im Hinblick auf das jeweils gewählte Vergleichsmerkmal. Siehe auch Globalisierung (mit Literaturangaben).
Vorhergehender Fachbegriff: Auslandsprojektgesellschaften | Nächster Fachbegriff: Auslandsreise-Krankenversicherung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|