Auslandsprojektgesellschaften sind wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Einheiten im Ausland, die von einem Betreiberkonsortium (Konsortium) geplant, errichtet, finanziert und auf den Absatzmarkt vorbereitet werden. Nach einer gewissen Anlaufphase sollen sie ihren Kapitaldienst aus der eigenen Leistungsfähigkeit, ohne Haftung Dritter oder des Betreiberkonsortiums tragen (vgl. Jahrmann, 1998, S. 70).
Gegenstand von Auslandsprojektgesellschaften können grundsätzlich alle Arten von Großprojekten sein. Dabei bezeichnet man als Projekte einmalige, komplexe Vorhaben mit spezifischen Leistungs-, Termin-und Kostenzielen. Dies können beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen wie Verkehrsanlagen und Kraftwerksbau, die Errichtung von Industrieanlagen zur Gewinnung und Verarbeitung oder Flugzeugbau, Raumfahrt und Wehrtechnik sein (vgl. Grün, 1989, Sp. 1737t).
Dem Betreiberkonsortium können je nach Art, Umfang und Investitionsland angehören (vgl. Jahrmann, 1998, S. 70):
- die Projektinitiatoren, die die Projektgesellschaft gründen und bis zur Fertigstellung haften
- die Lieferanten des Exportlandes, die das Projekt erstellen und sich gegebenenfalls an der Projektgesellschaft beteiligen müssen
- die Abnehmer, die über vertraglich vereinbarte Abnahmemengen usw. die
Wirtschaftlichkeit des Projekts gewährleisten
- die Fmanzierungsinstitute, die u.a. das Investitionsrisiko prüfen, Rentabilitätsanalysen erstellen und Kredite beschaffen
- die Versicherungen, die als private oder staatliche Kreditversicherer das wirtschaftliche und/oder politische Risiko (Au/senhandelsrisifeen) decken
- sonstige Interessenten wie Rohstofflieferanten, Beratungsfirmen oder Institutionen des Investitionslandes.
Problemfelder, die vor Gründung einer internationalen Projektgesellschaft u.a. geregelt werden müssen, sind die Finanzierung sowie der Mittelrückfluss, die Vereinbarung der Arbeitsteilung inklusive der auftretenden Schnittstellen, die Entscheidungskompetenzen und möglicherweise die Festlegung einer Leitwährung, insbesondere, wenn Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern an der Projektgesellschaft beteiligt sind (vgl. Madauss, 1989, Sp. 1750ff.). Gerade bei Auslandsprojektgesellschaften ist neben der Komplexität auch das Risiko besonders hoch. Aus diesem Grund wird gefordert, äußerst sorgfältige Vorstudien (Feasibiliy-Studien) durchzuführen. Außerdem sollten ortskundige Partner eingeschaltet werden, um die Risiken der relevanten Makroumwelt aufzudecken (vgl. Grün, 1989, Sp. 1743t).
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