Erträge aus ausländischen Investmentfonds sind gleichgestellt den inländischen, wenn die Fonds entweder OGAW oder (qua Anzeigeverfahren nach AuslandslnvestmentG) zum inländischen Vertrieb zugelassen sind. Die weitere steuerliche Behandlung ausländischer Investmenterträge regelt das Auslandslnvestment-Gesetz.
Die ausländische Kapitalertragsteuer wird dem deutschen Anteilseigner auf die Einkommensteuer angerechnet. Der anrechenbare Betrag wird von der Investmentgesellschaft in der Regel bekannt gegeben.
Das Bundesamt für Finanzen veröffentlicht jährlich die Erträge und Verluste aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds.
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