Auf diesem weitgehend liberalisierten Markt sind die Auftraggeber verpflichtet, unter Verwendung von EU-Normen öffentlich gemeinschaftsweit bzw. weltweit auszuschreiben. Öffentliche Auftraggeber sowie Auftraggeber in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, Verkehrswesen und Kommunikation sind in der EU gesetzlich verpflichtet, die jährlich beabsichtigten Beschaffungsvorhaben mit einem geplanten Gesamtwert von 750.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie von 5 Mio. Euro bei Bauaufträgen vorab zu veröffentlichen; sie haben alle Einzelprojekte ab einem bestimmten Schwellenwert (z. B. ab 200.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und ab 5 Mio. bei Bauaufträgen) auszuschreiben. Das wirtschaftlichste oder billigste Angebot soll den Zuschlag bekommen. Die vergebenen Aufträge sind nachträglich zu veröffentlichen. Die Ausschreibungen werden im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und sind oneline über die täglich aktualisierte Datenbank TED verfügbar. http://ted.eur-op.eu.int
Vorhergehender Fachbegriff: Ausschreibung | Nächster Fachbegriff: Ausschreibung, öffentliche
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|