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Auswahl mit ungleichen Wahrscheinlichkei­ten

Von Auswahl mit ungleichen Wahrschein­lichkeiten bei der Stichprobenbildung (Auswahlverfahren) spricht man dann, wenn die Auswahlchance von der Bedeutung (meist: Größe) des Elements abhängt. Deren Berücksichtigung kann bei der Auswahl­technik explizit geschehen oder auch nicht; sie kann ferner erwünscht sein oder nicht. Beispiel: Bilden Haushalte die Auswahlein­heit (Haushaltsstichprobe) und erfolgt daraus uneingeschränkte Zufallsauswahl, so haben entsprechend - bei einem Befragten ro Haushalt - Personen in größeren Haus­alten eine geringere Auswahlchance. Wür­de dagegen eine - uneingeschränkte - Zu­fallsauswahl aus Personen geschehen (Personenstichprobe), so haben alle Per­sonen, unabhängig von der Größe des Haus­halts, in dem sie leben, die gleiche Auswahl­chance. Bei der Hochrechnung können die unglei­chen Auswahlwahrscheinlichkeiten wieder rückgängig gemacht werden. So läßt sich eine Personenstichprobe rechnerisch aus der Haushaltsstichprobe durch „Umgewich­tung“ hersteilen.     

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