Von Auswahl mit ungleichen Wahrscheinlichkeiten bei der Stichprobenbildung (Auswahlverfahren) spricht man dann, wenn die Auswahlchance von der Bedeutung (meist: Größe) des Elements abhängt. Deren Berücksichtigung kann bei der Auswahltechnik explizit geschehen oder auch nicht; sie kann ferner erwünscht sein oder nicht. Beispiel: Bilden Haushalte die Auswahleinheit (Haushaltsstichprobe) und erfolgt daraus uneingeschränkte Zufallsauswahl, so haben entsprechend - bei einem Befragten ro Haushalt - Personen in größeren Hausalten eine geringere Auswahlchance. Würde dagegen eine - uneingeschränkte - Zufallsauswahl aus Personen geschehen (Personenstichprobe), so haben alle Personen, unabhängig von der Größe des Haushalts, in dem sie leben, die gleiche Auswahlchance. Bei der Hochrechnung können die ungleichen Auswahlwahrscheinlichkeiten wieder rückgängig gemacht werden. So läßt sich eine Personenstichprobe rechnerisch aus der Haushaltsstichprobe durch „Umgewichtung“ hersteilen.
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