Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag verwendet. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Allerdings werden dadurch Risikoschutz und Versicherungssumme häufig erheblich verringert. Ausserdem ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, wenn ein gewisser Mindest-Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamtbeitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren erreicht werden. Später kann die Beitragszahlung jederzeit fortgesetzt werden.
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