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CFC-Gesellschaft

abgek. Controlled Foreign Company/Corporation. Der Begriff stammt aus dem US-amerikanischen Steuerrecht und bezeichnet eine ausländische Gesellschaft an deren Stimm- oder Vermögensrechten zu mindestens 50 % amerikanische Steuerpflichtige beteiligt sind. Dabei wird ein US-Aktionär definiert als Person, die 10 % der Stimmrechte der CFC besitzt oder der 10 % zuzurechnen sind. Übertragen auf andere Staaten versteht man unter einer CFC-Gesellschaft eine im niedrigbesteuernden Ausland ansäs­sige Gesellschaft, die passive Einkünfte erzielt und von Inländern beherrscht wird. Steuerinländer ver­suchen ihre Erträge auf solche Gesellschaften zu verlagern, um damit ihre, der unbeschränkten Steuer­pflicht unterliegenden Einkünfte so weit wie möglich zu reduzieren. Im deutschen Steuerrecht werden CFC-Gesellschaften   Basis- oder   Zwischengesellschaften ge­nannt. Siehe auch   Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben).

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