Kompensationsgeschäft
Variante der Kompensationsgeschäfte, bei denen im Rahmen staatlicher Vereinbarungen Exporteure und Importeure beider Länder individuelle Geschäfte tätigen dürfen, die über Verrechungskonten beglichen werden. Dem jeweiligen Exporteur wird der Rechnungsbetrag durch Belastung der Verrechnungskonten in inländischer Währung ausbezahlt.
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