EZB-Direktorium (engl.: Executive Board). Es ist das zweite Beschlussorgan der EZB und setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder dieses D. werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Empfehlung des Rats der EU, der hierzu das Europäische Parlament und den EZBRat anhört, aus dem Kreis der in Währungs- und Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten einvernehmlich ausgewählt und ernannt. Es müssen Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, sein. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre; Wiederernennung ist nicht zulässig. Das D. der EZB beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend. Zu den Hauptaufgaben dieses D. gehören die Ausführung der gemeinschaftlichen Geldpolitik gem. den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats sowie die Erteilung der erforderlichen Weisungen an die nationalen Zentralbanken (NZBen). Es bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor und führt die Tagesgeschäfte der EZB.
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