Deren zentrales Exekutivorgan bis zum 30. April 2002. Ihm gehörten der Präsident und der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank sowie bis zu sechs weitere Mitglieder an; sie alle wurden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Ihre Amtszeit betrug grundsätzlich acht Jahre. Dieses D. war für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Es führte die vielfältigen Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen sowie mit den Kreditinstituten, die zentrale Aufgaben im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen, aus. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählten die Durchführung der Offenmarktgeschäfte im Auftrag des EZBRats, die Geschäfte mit dem Ausland und die Verwaltung der Währungsreserven.
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