Bei Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsinstrument, Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen, Strukturelle Operationen) handelt es sich um geldpolitische Operationen, die auf Initiative der Zentralbank durchgeführt werden. Während ursprünglich unter Offenmarktgeschäften der Kauf und Verkauf von Wertpapieren am offenen Markt verstanden wurde, wird mittlerweile dieser Begriff rein enumerativ gebraucht, d.h., Offenmarktgeschäfte sind diejenigen Geschäfte, die die Zentralbank als solche bezeichnet, ohne daß es sich dabei um Käufe bzw. Verkäufe von Wertpapieren am offenen Markt handeln muß.
Geld und Kreditpolitik
(engl.: open market operations). Im Rahmen der Offenmarktpolitik des ESZB kommen grundsätzlich vier Arten von O. zum Einsatz: Sie kommen alle auf Initiative der Europäischen Zentralbank zustande und werden grundsätzlich dezentral durch die nationalen Zentralbanken abgewickelt. (Im Unterschied zu den Ständigen Fazilitäten, die auf Initiative der Geschäftsbanken in Anspruch genommen werden.) Es sind dies das Hauptrefinanzierungsgeschäft, das längerfristige Refinanzierungsgeschäft, die Feinsteuerungsoperationen und die strukturellen Operationen. Ihre Durchführung erfolgt über unterschiedliche Verfahren (Standardtender, Schnelltender, bilaterale Geschäfte) und verschiedene Instrumente: (1) Befristete Transaktionen. Entweder über Kauf und Verkauf von Vermögenswerten seitens der Zentralbank im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung oder über Kreditgewährung/Kreditaufnahme gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten. (2) Definitive Käufe oder Verkäufe von Vermögenswerten (Wertpapieren); per Kassa und Termin (Outright-Geschäfte). (3) Emission von Zentralbank-Schuldverschreibungen (bei strukturellen Operationen). (4) Hereinnahme von Termineinlagen (bei Feinsteuerungsoperationen). (5) Devisenswaps zwischen inländischer und ausländischer Währung.
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