Die im Jahre 2000 durchgeführte Steuerreform ermöglichte es, natürlichen Personen über eine Kapitalgesellschaft ihre Steuerlast legal zu reduzieren — durch Gründung einer Vermögensverwaltungs-GmbH, in die Bargeld oder Aktien eingebracht werden. Dividendenerträge können in der GmbH steuerfrei gestellt werden. Veräußerungsgewinne, die außerhalb der Sperrfrist von einem Jahr erzielt werden, sind ebenfalls steuerfrei. Bevor man diesen Weg geht, sollte man bezogen auf den individuellen Fall eine eingehende steuerliche Beratung einholen. In der nachstehenden Vergleichsrechnung ist erkennbar, wie sich der Dividendenvorteil in einer Vermögensverwaltungs-GmbH auswirkt.
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