Abschlagszahlung (Zwischenzahlung) des Importeurs an den Exporteur nach Versand der Güter bzw. nach Betriebsbereitschaft einer Anlage gegen Vorlage von (Versand-Verschiffungs-)Dokumenten. Eine andere Bezeichnung für Dokumentenrate ist “Verschiffungsrate”. Die Dokumentenrate kommt bei Ausfuhrgeschäften mit mittel- bis langfristigen Zahlungszielen vor. Siehe auch Aussenhandelsfinanzierung (Internationale Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente) mit Literaturangaben.
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