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Einreichergemeinschaft

Im betrieblichen Vorschagswesen eine spontan und informell ge­bildete Gruppe, deren Mitglieder nicht als Einzel­personen, sondern gemeinsam als Gruppe Ver­besserungsvorschläge einreichen. Bei den mei­sten Gruppen-Verbesserungsvorschlägen han­delt es sich um die Sonderleistung von kleinen Einreichergemeinschaften, die weder offiziell or­ganisiert werden noch Hilfestellung seitens der Unternehmung, etwa durch Trainingsmaßnah­men in Gruppenarbeits- und Problemlösungsme­thoden, erhalten. Sie sind lediglich aufgrund des Wortlauts der Betriebsvereinbarungen über das betriebliche Vorschlagswesen als Einreicher­gruppe zugelassen. In diesen Klein- und Kleinst­gruppen beteiligen sich spontan meist zwei oder drei, selten vier und mehr Mitarbeiter.

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