Kredite, die aus Mitteln des ERP-Sondervermögens gewährt und in Deutschland von der Bundesregierung zur Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Die Besonderheit und der Vorteil der Verwendung der ERP-Mittel in Deutschland lagen von Anfang an in der Schwerpunktförderung, der Anteilsfinanzierung (nur ausnahmsweise eine 100 %-Finanzierung) sowie in der Verzinsungs- und Rückzahlungspflicht seitens der Kreditnehmer. ERP-Kr. zeichnen sich durch Langfristigkeit, unter dem Marktzinsniveau liegende Festzinssätze und vorzeitige Rückzahlbarkeit ohne Vorfälligkeitskosten aus. Sie werden über Geschäftsbanken vergeben (wobei die Kreditwürdigkeit nach branchenüblichen Maßstäben gegeben sein muss). Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ERP-Kr. Zur Kreditgewährung stehen heutzutage jährlich 2 bis 2,5 Mrd. € zur Verfügung.
Investitionsförderhilfen
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