Erstklassigen kapitalmarktfähigen Schuldnern (internationale Organisationen, Staaten, multinationale Unternehmen, Banken) wird es ermöglicht, nicht börsenfähige Euro-Notes revolvierend bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag auf dem Euro-Markt unterzubringen. Die Kreditnehmer beziehen die fremden Finanzierungsmittel nicht mehr (direkt) von Euro-Banken, sondern durch die Euro-Notes-Emission von institutionellen Investoren (Versicherungsgesellschaften, Fonds, Unternehmen). Die revolvierende Platzierung der Euro-Notes wird von Geschäfts- und Investmentbanken organisiert. Vielfach verpflichten sich (Gruppen von) Banken, (nicht platzierte) Euro-Notes selbst zu übernehmen (Revolving Underwriting Fazilität). Euro-Notes werden auch über Euroclear und Clearstream International übertragen.
Vereinbarung, durch die sich ein Schuldner (-a Emittent) bis zu einer bestimmten Höchstgrenze jederzeit durch die -a Emission kurzfristiger Schuldtitel (-a euro notes) finanzieren kann. Zunächst beschränken sich die -a Banken auf eine Vermittlerrolle zwischen Emittenten und Anlegern; wenn die -a Anleihen nicht direkt platziert werden können, übernehmen die Banken die Emission oder gewähren einen entsprechenden -a Kredit im Rahmen einer so genannten »Stand-byLinie« oder »Back-up-Linie«.
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