Die Feuerhaftungsversicherung deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, aufgrund eines Feuers, das von seinem Versicherungsgrundstück ausgeht, von einer dritten Person auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Beispiel: In der in einem Mischgebiet gelegenen Schreinerei bricht ein Brand aus, der auch auf die unmittelbar anliegenden Garagen übergreift. Die Eigentümer der Garagen wenden sich mit Schadensersatzforderungen an den Besitzer der Schreinerei. Dessen Feuerhaftungsversicherung reguliert den Schaden. Die Feuerhaftungsversicherung beschränkt allerdings die Haftung auf überprüfbare Schadensereignisse, die von Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugkörperabsturz oder -aufprall auf dem Versicherungsgrundstück ausgehen. Vermögensfolgeschäden und Sachsubstanzschäden sind mitversichert. Die Feuerhaftungsversicherung tritt subsidiär, also nach anderen Versicherungen und nach Haftungs-, Regress- und Ersatzverzichterklärungen, ein.
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