Handel der Beschaffungszentrale einer Einkaufsgemeinschaft oder eines Großhändlers in fremdem Namen und für eigene oder fremde Rechnung. Käufer der Waren sind die Mitgliedsunternehmen oder die beauftragenden Einzelhandelsunternehmen. Beim Fremdgeschäft lassen sich das Delkrederegeschäft, das reine Vermittlungsgeschäft und das Kommissionsgeschäft unterscheiden. Gegenbegriff zum Fremdgeschäft ist das Eigengeschäft.
Die Geschäftstätigkeit in fremdem Namen und auf fremde Rechnung im Gegensatz zum — Eigengeschäft. Als Fremdgeschäft werden auch Geschäftstätigkeiten im fremden Namen aber auf eigene Rechnung bezeichnet.
juristische Handelsformen;
vgl. Abschlußgeschäft, Delkrederegeschäft, Vermittlungsgeschäft
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