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Fremdgeschäft

Handel der Beschaffungszentrale einer Einkaufsgemeinschaft oder eines Groß­händlers in fremdem Namen und für eigene oder fremde Rechnung. Käufer der Waren sind die Mitgliedsunternehmen oder die be­auftragenden Einzelhandelsunternehmen. Beim Fremdgeschäft lassen sich das Del­krederegeschäft, das reine Vermittlungsge­schäft und das Kommissionsgeschäft un­terscheiden. Gegenbegriff zum Fremdge­schäft ist das Eigengeschäft.

Die Geschäftstätigkeit in frem­dem Namen und auf fremde Rechnung im Gegensatz zum — Eigengeschäft. Als Fremd­geschäft werden auch Geschäftstätigkeiten im fremden Namen aber auf eigene Rechnung be­zeichnet.
juristische Handelsformen;
vgl. Abschlußgeschäft, Delkrederegeschäft, Vermittlungsgeschäft

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