Im Strafrecht ist die Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe die häufigste Sanktion zur Ahndung einer Straftat. Sie wird in Fällen minder schwerer Kriminalität verhängt, und zwar nach dem sogenannten Tagessatzsystem. Das heißt, der Täter wird dazu verurteilt, eine gewisse Anzahl von Tagessätzen zu leisten, deren Höhe von dem wirtschaftlichen Vermögen des Verurteilten abhängig ist. Hierbei ist ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens anzusetzen, gelegentlich auch des bereinigten durchschnittlichen Nettoeinkommens. Kann oder will der Täter die Geldstrafe nicht begleichen, wird vom Gericht ersatzweise Freiheitsstrafe angeordnet (Ersatzfreiheitsstrafe). Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag Freiheitsentzug.
monetäre Sanktion
Gem. Abschnitt 120 Abs. 1 EStR sind Geldstrafen grundsätzlich nicht abzugsfähig.
So sind auch Geldstrafen bei devisenrechtlichen Bußgeldverfahren weder als Betriebsausgabe noch als Werbungskosten abzugsfähig.
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