Betriebsform des stationären Einzelhandels, die zunächst einmal den Typ des „Mehrbranchengeschäftes“ schlechthin repräsentiert, im Sprachgebrauch der Handelspraxis jedoch überwiegend mit jenen klein- bzw. mittelgroßen Einzelhandlungen in Verbindung gebracht wird, deren Sortiment am kurzfristig nicht aufschiebbaren Bedarf der Bevölkerung in ländlich und kleinstädtisch geprägten Einzugsgebieten ausgerichtet ist (Nahrungs- und Genußmittel, Textilien, Hausrat, Schreibwaren u.dgl. m.). Gleichwohl haben es die attraktiven Angebotsprofile anderer Betriebsformen und die erhöhte Mobilität der Verbraucher zwischenzeitlich bewirkt, dass den Gemischtwarengeschäften in zunehmendem Maße die Existenzbasis entzogen wurde. Dieser, in Teilregionen der Bundesrepublik Deutschland vielfach belegbare betriebsformenspezifische Abschmelzungsprozeß läßt sich allerdings insgesamt nur unzureichend dokumentieren, da die Handels- und Gaststättenzählung 1985 zwar ausdrücklich Betriebsformen mit „Waren verschiedener Art“ erfaßt, dabei aber die Gemischtwarengeschäfte u.a. in Abgrenzung gegenüber den Kaufhäusern, Warenhäusern, SB-Warcnhäusern, Verbrauchermärkten und Supermärkten der Erhebungskategorie „Andere Art von Ladengeschäften“ zuordnet, die u. a. auch für die Fachgeschäfte und Spezialgeschäfte vorgesehen ist (stationärer Einzelhandel, Tab. 2).
Vorhergehender Fachbegriff: Gemischtes Konto | Nächster Fachbegriff: Genannter Kurs
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|