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Gemischtwarengeschäft

 Betriebsform des stationären Einzel­handels, die zunächst einmal den Typ des „Mehrbranchengeschäftes“ schlechthin re­präsentiert, im Sprachgebrauch der Handels­praxis jedoch überwiegend mit jenen klein- bzw. mittelgroßen Einzelhandlungen in Ver­bindung gebracht wird, deren Sortiment am kurzfristig nicht aufschiebbaren Bedarf der Bevölkerung in ländlich und kleinstädtisch geprägten Einzugsgebieten ausgerichtet ist (Nahrungs- und Genußmittel, Textilien, Hausrat, Schreibwaren u.dgl. m.). Gleich­wohl haben es die attraktiven Angebotspro­file anderer Betriebsformen und die erhöhte Mobilität der Verbraucher zwischenzeitlich bewirkt, dass den Gemischtwarengeschäften in zunehmendem Maße die Existenzbasis entzogen wurde. Dieser, in Teilregionen der Bundesrepublik Deutschland vielfach beleg­bare betriebsformenspezifische Abschmel­zungsprozeß läßt sich allerdings insgesamt nur unzureichend dokumentieren, da die Handels- und Gaststättenzählung 1985 zwar ausdrücklich Betriebsformen mit „Waren verschiedener Art“ erfaßt, dabei aber die Ge­mischtwarengeschäfte u.a. in Abgrenzung gegenüber den Kaufhäusern, Waren­häusern, SB-Warcnhäusern, Verbrau­chermärkten und Supermärkten der Erhebungskategorie „Andere Art von La­dengeschäften“ zuordnet, die u. a. auch für die Fachgeschäfte und Spezialgeschäfte vorgesehen ist (stationärer Einzelhandel, Tab. 2).  

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