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Stationärer Einzelhandel



Literatur:  Geßner, H.-J., Einzelhandel und Stadt­entwicklung. Zur Funktionalität regionaler Han­delsstrukturen, in: Trommsdorff, V. (Hrsg.), Han­delsforschung 1988, Heidelberg 1988, S. 3-25. Sammelbegriff für jene Betriebsformen des Einzelhandels, bei denen im Gegensatz zum ambulanten Handel der Verkauf des Waren- und Dienstleistungsangebots in offenen Verkaufsstellen bzw. an festen Standorten erfolgt, mithin in Ladengeschäf­ten (z.B. Fachgeschäfte, Verbraucher­märkte, Warenhäuser) oder in sonstigen standortlich fixierten Einkaufsstätten (z.B. Kioske, Handel vom Lager, Auto­matenverkauf, Tankstellenmärkte). Die Betriebe des stationären Einzelhandels - na­mentlich in Gestalt der Ladengeschäfte -prä­gen nach Anzahl, Umsatz und anderen Strukturmerkmalen weitgehend das Erschei­nungsbild des Einzelhandels in der Bundes­republik Deutschland (vgl. Tab. 1 und 2). Sie schon deswegen mit dem Einzelhandel schlechthin zu identifizieren - was häufig ge­schieht - wäre jedoch verfehlt, allein wenn man die - ebenso prinzipiell wie empirisch gegebene - Mehrdeutigkeit der Marktkate­gorie „räumlich gebundenes Einzelbandels- angebot“ mit der entsprechenden Vielfalt ihrer betriebsindividuellen Realisierbarkeit bedenkt. Dennoch kommt dem ,Markt- schicksal1 des stationären Einzelhandels die Bedeutung eines Indikators zu, der weite Be­reiche des Einzelhandels erfaßt, und insofern von vergleichsweise hoher, da von betriebs- übergreifend gültiger Aussagekraft ist. Zumindest bietet er vielfältige Anknüp­fungspunkte für die D iskussion b ranchenty- pischer Phänomene und der sie bewirkenden Gestaltungskräfte: so z. B. was die in unternehmerischer Ver­antwortung realisierten Leistungsprofile unter den im Zeitablauf sich wandelnden Akzeptanzbedingungen betrifft (vgl. Betriebsformen, Betriebsformen- dynamik im Einzelhandel, Retail Life Cycle, Store Erosion); so aber auch hinsichtlich jener Felder des gesellschaftlichen Interesses, die der sta­tionäre Einzelhandel aufgrund der ihm ei­genen Standortorientierung und zentren­prägenden Kraft im urbanen Raum notwendigerweise berührt, wie insb. das Ausmaß seiner stadtentwicklungspoli­tisch angezeigten Funktionalität im Sinne der Sozialverträglichkeit regionaler Han­delsstrukturen (vgl. kommunales Mar­keting).

Darunter fallen alle Handelsbetriebe, die an einem festen Standort über eingerichtete Verkaufsräume verfügen. Gegensatz: ambulanter Handel.

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