Diese übernimmt Mehrkosten, wenn der Versicherte ein anderes als das nächste geeignete Vertragskrankenhaus aufsucht. Einige Tarife übernehmen hier auch die zusätzlichen Transportkosten. Selten: Kostenübernahme für Leistungen auch in Privatkliniken. Je nach Tarif erfolgt Kostenübernahme für die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer. Manche Tarife übernehmen auch Kosten wie Telefonanschluss im Krankenhaus. Ärzte: Kostenübernahme für Behandlung durch leitende Krankenhausärzte (Chefärzte). Kostenübernahme der Arzthonorare je nach Tarif bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5fach). Oder auch für Honorarvereinbarungen darüber hinaus.
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