Vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien eines Rechtsstreites, durch die bestimmt werden soll, welches Gericht den Rechtsstreit entscheiden soll. Im gewerblichen Rechts- und Wirtschaftsverkehr werden Gerichtsstandsvereinbarungen in Deutschland und auch international von den Gerichten meist akzeptiert. In Einzelfällen können nationale Rechtsordnungen Gerichtsstandsvereinbarungen aber auch ganz oder für bestimmte Fälle verbieten. Siehe auch Kaufrecht.
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