Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine Klage zu erheben ist.

ist die örtliche Zuständigkeit von Gerichten im Fall von Streitigkeiten, also der Gerichtsort. Für Minderkaufmann und Nicht-Kaufmann (Kaufmann) gilt der gesetzliche Gerichtsstand (Sitz des Gerichts, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat). Für den Vollkaufmann und juristische Personen ist vertragliche Vereinbarung des Gerichtsstands möglich. Außerdem kommen in Frage: Gerichtsstand des Erfüllungsortes (unter Vollkaufleuten), dinglicher Gerichtsstand (bei Klagen betreffend Grundstücken das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt). Geregelt in der ZPO.

das für einen Prozess zuständige Gericht. Meist wird der Begriff nur in bezug auf das örtlich zuständige Gericht gebraucht; zum Teil ist aber auch die sachliche Zuständigkeit gemeint. Man unterscheidet zwischen allgemeinem und besonderem, einfachem und ausschliesslichem Gerichtsstand. Beispiele: Eine Person hat ihren allgemeinen Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz, Gesellschaften haben ihn an ihrem Sitz. Ein besonderer Gerichtsstand existiert am Ort der Niederlassung eines Unternehmens für Klagen, die sich auf diese Niederlassung beziehen. Personen, die keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland haben, können regelmässig vor dem inländischen Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk sie Vermögen haben. Für Wohnraummietsachen ist das Amtsgericht ausschliesslich zuständig, in dessen Bezirk sich der Wohnraum befindet.

Der Ort, an dem ein Gericht seinen Sitz hat. Der Gerichtsstand für ein bestimmtes Gerichtsverfahren wird in der Regel durch die Gesetze, insbesondere die Prozessordnung eines Staates vorgeschrieben. Im gewerblichen Bereich werden auch international häufig so genannte  Gerichtsstandsvereinbarungen zugelassen.

Im Versicherungsschein - aber auch in anderen Verträgen - ist immer der Gerichtsstand, das heisst die örtliche oder auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, für eventuelle Rechtsstreitigkeiten angegeben.

Vorhergehender Fachbegriff: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften | Nächster Fachbegriff: Gerichtsstandsvereinbarung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Asset Sales Deals | Feuerkassenwert | t-Verteilung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon