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Gewerbesteuerhebesatz

Auf den Gewerbesteuermessbetrag (siehe  Gewerbesteuer und  Gewerbesteuermessbetrag) wendet die jeweilige Gemeinde ihren individuellen Hebesatz an. Es resultiert dann die Gewerbesteuer, die im Gewerbesteuerbescheid festgesetzt wird. Befinden sich Betriebsstätten in mehreren Gemeinden ist noch die sog. Zerlegung zwischenzuschalten. Hierbei wird der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend dem Verhältnis der Lohnsummen auf die be­troffenen Gemeinden aufgeteilt (zerlegt).

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