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Gewinnkonzept der Rechnungslegung

Inhalt und Umfang des Gewinnes ist in jedem Rechnungslegungskonzept zu definieren und kann des­halb zwischen den verschiedenen Konzepten formal und materiell variieren. Allein in der deutschen steuerlichen Rechnungslegung ist zwischen dem Gewinn basierend auf einem Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) und dem Gewinn resultierend aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zu unterscheiden. Allgemein ist zwischen einem Gewinn basierend auf einer kaufmännischen Rechnungslegung, welche Erfolgsbeiträge im Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Entstehung zeigt (HGB, IFRS; engl.: accrual accounting), und einer reinen Geldflussrechnung, welche Erfolgsbeiträge im Zeit­punkt ihrer Kassenwirksamkeit zeigt (cash accounting, hierzu gehört auch die sog.   Kapitalfluss­rechnung z.B. gern. § 297 Abs. 1 HGB und IAS 7), zu unterscheiden. Während nach dem Kongruenzprinzip in der handelsrechtlichen Rechnungslegung sämtliche Erfolgs­beiträge (sog. comprehensive income) in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind, mit der Folge, dass die Summe der Jahresgewinne identisch ist mit dem   Totalgewinn eines Unternehmens­lebens, wird in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung in der Gewinn- und Verlustrech­nung nur das sog. net income ausgewiesen. Das verbleibende other comprehensive income wird unter Umgehung der G+V direkt in das Eigenkapital gebucht und lediglich in der Eigenkapitalveränderungs­rechnung gezeigt. Siehe auch   Jahresabschluss (mit Literaturangaben).

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