(engl.: principle of congruity)
1. (in der Organisation). Das Kongruenzprinzip als einer der bekanntesten und für die Praxis bedeutsamsten Organisationsgrundsätze besagt, dass Übereinstimmung (Kongruenz) zwischen Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung verlangt wird. Nur wenn der Stelleninhaber die für die Aufgabendurchführung erforderlichen Durchführungskompetenzen und Leitungskompetenzen besitzt, kann er auch für die Ergebnisse seiner Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden.
2. (in der Unternehmensführung) Ein klassisches Management-Prinzip, das besagt, Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung müßten einander decken. Verantwortung beinhaltet die Pflicht, den übertragenen Aufgabenbereich abzudecken und über das Ergebnis Rechenschaft abzulegen. Voraussetzung für die Delegation von Macht und Verantwortung ist die Einsicht, dass beides, obwohl rechtlich in der Hand der Produktionsmitteleigentümer konzentriert, dennoch teilbar ist. Für die Gestaltung von Budgets besagt dieses Prinzip, dass eine budgetierte Stelle die erforderlichen Kompetenzen besitzen muss, um alle zum geplanten Erfolg erforderlichen Aktivitäten ergreifen zu können.
3. (im Rechnungswesen) Das Kongruenzprinzip besagt, dass die Summe der buchhalterischen Periodengewinne langfristig der Summe der Zahlungsüberschüsse (cash flows) entspricht, d.h. Massnahmen der realen Bilanzpolitik (im Gegensatz zur bilanziellen Bilanzpolitik) würden in Folgejahren gegenläufige Wirkung entfalten. Bspw. nimmt ein absichtliches Steigern der Umsatzerlöse im alten Geschäftsjahr einen Teil der Umsatzerlöse des neuen Geschäftsjahres vorweg.
Siehe weiter Kongruenz, Inkongruenz, Stelle, Aufbauorganisation.
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