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Hausierhandel

Form des ambulanten Handels, bei der Händler (Hausierer) ihre mitgeführten Wa­ren (Kleinbedarf der Haushaltungen) von Ort zu Ort bzw. Haus zu Haus ziehend zum Kauf anbieten. Hausierhandel als selbständi­ger Handel - insofern nicht zu verwechseln mit dem Haustürverkauf durch Außen­dienstmitarbeiter im Rahmen des industriel­len Direktvertriebs - stellt in Deutschland nur noch eine Randerscheinung dar; allen­falls dort, wo es an sortimentsspezifischen Angebotskapazitäten des stationären und halbstationären Einzelhandels mangelt, ver­mag er eine gewisse Marktbedeutung zu er­langen. Rechtliche Schranken gelten wie ge­nerell im Direktvertrieb, insb. hinsichtlich gefühlsbetonter Werbung.

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