Form des ambulanten Handels, bei der Händler (Hausierer) ihre mitgeführten Waren (Kleinbedarf der Haushaltungen) von Ort zu Ort bzw. Haus zu Haus ziehend zum Kauf anbieten. Hausierhandel als selbständiger Handel - insofern nicht zu verwechseln mit dem Haustürverkauf durch Außendienstmitarbeiter im Rahmen des industriellen Direktvertriebs - stellt in Deutschland nur noch eine Randerscheinung dar; allenfalls dort, wo es an sortimentsspezifischen Angebotskapazitäten des stationären und halbstationären Einzelhandels mangelt, vermag er eine gewisse Marktbedeutung zu erlangen. Rechtliche Schranken gelten wie generell im Direktvertrieb, insb. hinsichtlich gefühlsbetonter Werbung.
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