Die als innerbetrieblicher Standort bezeichnete räumliche Lage oder Anordnung des Leistungspotentials einer Betriebsstätte kann sich auf unterschiedlich abgegrenzte Betriebselemente beziehen, z. B. der Standorte, innerbetriebliche eines Arbeitsmittels an einem Arbeitsplatz, der Standorte, innerbetriebliche eines Arbeitsplatzes in einer Werkstatt oder einem Büro, der von Werkstätten oder Büros in Werkhallen oder Verwaltungsgebäuden, der von Gebäuden auf dem Betriebsgelände. Innerbetriebliche Standorte, innerbetriebliche -Entscheidungen erfolgen hiernach im Rahmen komplexer mehrstufiger Gestaltungs und Planungsprozesse (Betriebsstättenplanung), wobei Entscheidungenüber die Raumgestalt (Designplanung, z. B. Gebäudeplanung), dieRaumsegmentierung (Layoutplanung, z. B. Bildung von Verwal-tungs-, Lager-, Transport und Produktionszonen) und die Raumzuordnung (Standorte, innerbetriebliche -Planung i. e. S.) wechselseitig abzustimmen sind. Entscheidungskriterien ergeben sich aus denZielsetzungen der Effizienz (geringeStörungen, niedrige Durchlaufzeiten, hohe Kapazitätsauslastung) und Flexibilität (Anpassung an wechselndeLeistungsprogramme) logistischerProzesse (innerbetriebliche Material oder Informationsflüsse), wobei Entscheidungsmodelle des OperationsResearch die Standorte, innerbetriebliche -Wahl erheblich erleichtern können (Standortkalku-lation).
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