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Insolvenzquote

Die Insolvenzquote bezeichnet den Anteil, den die   Insolvenzgläubiger von ihren Forderungen gegen den Schuldner erfüllt bekommen. In der jüngeren Vergangenheit belief sich diese Quote meist auf 2 bis 5%, so dass häufig mehr als 90% der Verbindlichkeiten eines Insolvenzschuldners nicht befriedigt werden konnten. Die Insolvenzquote ergibt sich rechnerisch aus dem Verhältnis der Summe sämtlicher Forderungen aller   Insolvenzgläubiger zum gesamten Wert der   Insolvenzmasse. Siehe auch   Insolvenzrecht, deutsches (mit Literaturangaben).

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