Die Insolvenzquote bezeichnet den Anteil, den die Insolvenzgläubiger von ihren Forderungen gegen den Schuldner erfüllt bekommen. In der jüngeren Vergangenheit belief sich diese Quote meist auf 2 bis 5%, so dass häufig mehr als 90% der Verbindlichkeiten eines Insolvenzschuldners nicht befriedigt werden konnten. Die Insolvenzquote ergibt sich rechnerisch aus dem Verhältnis der Summe sämtlicher Forderungen aller Insolvenzgläubiger zum gesamten Wert der Insolvenzmasse. Siehe auch Insolvenzrecht, deutsches (mit Literaturangaben).
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