Abk. f. (engl.) Joint Aviation Authorities. JAA repräsentiert die Regulierungsbehörden der Zivilluftfahrt europäischer Staaten. Aufgaben: Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung gemeinsamer hoher Sicherheitsstandards; Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs durch die Anwendung einheitlicher Standards; Durchsetzung der JAA-Standards zur Förderung der Sicherheit der weltweiten Luftfahrt im Rahmen internationaler Kooperationen. Partner der ECAC. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist Gründungsmitglied der JAA. http://www.jaa.nl
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