liegt vor, wenn sich Unternehmungen bei Erhalt ihrer rechtlich und wirtschaftlichen Selbstständigkeit mittels Vertrag zur Zusammenarbeit verpflichten. Die Kooperationspartner gehen dem Ziel nach, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Kooperation kann horizontal (horizontale Kooperation), vertikal (vertikale Kooperation) oder lateral (laterale Kooperation) ausgerichtet sein. (allgemeine Darstellung)
(1) Charakterisierung: Der Begriff Kooperation bezeichnet die aktive Zusammenarbeit zweier oder mehrerer selbstständiger Partner mit dem Zweck, einen Nutzen-/Effienzgewinn für die KooperationsPartner (Win-Win) zu erzielen. Das Spektrum von Kooperationsmöglichkeiten beziehungsweise -intensitäten reicht vom Austausch von branchenspezifischen Informationen/Erfahrungen im Rahmen von Unternehmensnetzwerken über Zusammenarbeit in einzelnen Funktionsbereichen (z.B. Forschungs-, Einkaufs-, Vertriebskooperationen), über strategische Allianzen z.B. zur gemeinsamen exklusiven Nutzung von Technologien oder Vermarktung von Produkten (gegebenenfalls über Lizensierung), bis hin zur Bildung und gemeinsamen Leitung selbstständiger Gemeinschaftsunternehmen (siehe auch Joint Venture). Kooperationen unterscheiden sich von eher passiven Kapitalbeteiligungen. Kooperationen sind — je nach ihrem Intensitätgrad — zeitlich häufig begrenzt.
(2) Typisierung: Kooperationen können anhand einer Reihe von Kriterien differenziert werden, unter anderem: (a) Unternehmerische Tragweite: Kooperationen von hoher bzw. langfristiger unternehmerischer Tragweite werden als Strategische Kooperation oder Strategische Allianz bezeichnet. (b) Bindungsgrad: Der Bindungsgrad wird von der unternehmerischen Kooperationsintensität, der damit eng verbundenen rechtlichen bzw. vertraglichen Ausgestaltung und ggfs. der vereinbarten Exklusivität der Zusammenarbeit determiniert. Der höchste Bindungsgrad besteht üblicherweise bei Gemeinschaftsunternehmer (siehe Joint Ventures). Je höher der Bindungsgrad, desto eingeschränkter die Flexibilität der Kooperationspartner. (c) Gegenstand der Zusammenarbeit: Der funktionalen Kooperation, d.h. auf einen Funktions(teil)bereich wie Beschaffung, F+E oder Marketing beschränkten Zusammenarbeit steht die funktionsübergreifende bzw. unternehmerische Kooperation gegenüber Kooperationen, die auf Effizienzgewinne bei bestehenden Aktivitäten der Partner abzielen, werden als synergetische Kooperationen bezeichnet, während additive Kooperationen die Geschäftsfelderweiterung zumindest bei einem der Partner zur Folge haben. (d) Kooperationspartner: Die Zusammenarbeit zwischen Konkurrenten bzw. Unternehmen auf gleicher Wertschöpfungsebene wird als Horizontale Kooperation bezeichnet, zwischen Partnern auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette als vertikale Kooperation. (e) Geographisch: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Partnern in unterschiedlichem politischen, rechtlichen, und wirtschaftlichen Umfeld wird als internationale Kooperation bezeichnet. Dem stehen nationale, regionale oder lokale Kooperationen gegenüber. (f) Zahl der Kooperationspartner: Nach Anzahl der Kooperationspartner werden Bi- beziehungsweise Multilaterale Kooperation unterschieden. (g) Zeitdauer der Kooperation: Es werden temporäre (kurz- oder langfristige) bzw. zeitlich unbegrenzte Kooperationen unterschieden.
(3) Bedeutung: Kooperationen sind — insbesondere aufgrund der zunehmenden internationalen Anforderungen an Wirtschaftsunternehmen — ein wichtiges Instrument der unternehmerischen Zielerreichung. Sie werden aufgrund der Möglichkeit zu flexiblen Organisationsformen, relativ niedrigen Kosten bzw. Investitionserfordernissen und dem Zugang zu spezifisches Know-how des Partners häufig auch von kleinen und mittleren Unternehmen als Einstieg in neue Märkte genutzt. Zum Teil sind oder waren Kooperationen bzw. Joint Ventures die einzige Zugangmöglichkeit in bestimmte nationale Märkte aufgrund politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, die den Aufbau eines neuen Unternehmens oder die Mehrheitsbeteiligung an lokalen Unternehmen durch ausländische Investoren beschränken (Beispiel China). Internationale Zusammenarbeit auf Unternehmensebene durch Kooperationen wird durch nationale und internationale Institutionen wie z.B. die Weltbank, die World Trade Organization (WTO) und auch durch nationale und supranationale Regierungen gefördert.
Literatur: Child, John/Faulkner, David
0. /Tallman, Stephen: Cooperative Strategy, Oxford University Press, rd edition, 2005; Schmoll, G.A.: Kooperationen, Joint Ventures, Allianzen, Deutscher Wirtschaftsdienst, 2001; Zentes, Joachim/Swoboda, Bernhard/Morschett, Dirk (Hrsg.): Kooperationen, Allianzen und Netzwerke, Gabler,
2. überarb. u. erw. Aufl. 2005. (insbesondere im Handel und in Franchise-Systemen). Kooperation ist die bewusste, ausdrückliche, ggf. verdeckte, ex-ante-Abstimmung des Verhaltens mindestens zweier (Wirtschafts-) Subjekte durch wechselseitiges Auferlegen mehr oder weniger langfristiger Verhaltensbindungen. Im Zuge einer gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben und einer effizienzorientierten Arbeitsteilung und Spezialisierung können zwar Kosten (Transaktionskosten) eingespart werden, es ist jedoch mit speziellen Kooperationskosten zu rechnen. Bei zwischenbetrieblichen Kooperationen entstehen Netzwerke aus rechtlich selbständigen Unternehmungen, wenn eine Gruppe von mehr als zwei Akteuren nach bestimmten Regeln zusammenarbeitet (Unternehmensnetzwerke). Die Intensität der zwischenbetrieblichen Kooperation kann vom einfachen Informationsaustausch bis zu gemeinsam gegründeten Unternehmen durch mehrere Intensitätsstufen zwischen Markt und Hierarchie beschrieben werden. Kooperationen können weiterhin nach den beteiligten Wirtschaftsstufen unterschieden werden. Horizontale Kooperationen entstehen bei einer Zusammenarbeit zwischen Akteuren der gleichen Wirtschaftsstufe, z.B. zwischen Herstellern substituierbarer Güter. Vertikale Kooperationen entstehen bei Zusammenarbeit von Akteuren unterschiedlicher Wirtschaftsstufen, wie z.B. bei Kooperationen zwischen Industrie und Handel oder vertikale Kooperationen zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern in Franchise-Systemen. Siehe auch horizontale Kooperation, vertikale Kooperation und laterale Kooperation sowie Franchising und Handelbetriebslehre, jeweils mit Literaturangaben.
Literatur: Ahlert, D. (1996): Distributionspolitik, 3. Auflage, Stuttgart und Jena; Ahlert, D.; Borchert, S. (2000): Kooperation und Vertikalisierung in der Konsumgüterdistribution: Die kundenorientierte Neugestaltung des Wertschöpfungsprozess-Management durch ECR-Kooperationen, in: Ahlert, D.; Borchert, S. (Hrsg.): Prozessmanagement im vertikalen Marketing, Berlin et. al., S. 1-148; Zentes, J.; Swoboda, B.; Morschett, D. (2003): Kooperationen, Allianzen und Netzwerke, Wiesbaden.
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