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Kooperationen

liegt vor, wenn sich Unternehmungen bei Erhalt ihrer rechtlich und wirtschaftlichen Selbstständigkeit mittels Vertrag zur Zusammenarbeit verpflichten. Die Kooperationspartner gehen dem Ziel nach, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Kooperation kann horizontal (horizontale Kooperation), vertikal (vertikale Kooperation) oder lateral (laterale Kooperation) ausgerichtet sein. (allgemeine Darstellung)
(1) Charakterisierung: Der Begriff Kooperation bezeichnet die aktive Zusammenarbeit zweier oder mehrerer selbstständiger Partner mit dem Zweck, einen Nutzen-/Effienzgewinn für die Kooperations­Partner (Win-Win) zu erzielen. Das Spektrum von Kooperationsmöglichkeiten beziehungsweise -intensitäten reicht vom Austausch von branchenspezifischen Informationen/Erfahrungen im Rahmen von Unternehmensnetzwerken über Zusammenarbeit in einzelnen Funktionsbereichen (z.B. Forschungs-, Einkaufs-, Vertriebskooperatio­nen), über strategische Allianzen z.B. zur gemeinsamen exklusiven Nutzung von Technologien oder Vermarktung von Produkten (gegebenenfalls über Lizensierung), bis hin zur Bildung und gemeinsamen Leitung selbstständiger Gemeinschaftsunternehmen (siehe auch  Joint Venture). Kooperationen unterscheiden sich von eher passiven Kapitalbeteiligungen. Kooperationen sind — je nach ihrem Intensitätgrad — zeitlich häufig begrenzt.
(2) Typisierung: Kooperationen können anhand einer Reihe von Kriterien differenziert werden, unter anderem: (a) Unternehmerische Tragweite: Kooperationen von hoher bzw. langfristiger unternehmeri­scher Tragweite werden als Strategische Kooperation oder   Strategische Allianz bezeichnet. (b) Bin­dungsgrad: Der Bindungsgrad wird von der unternehmerischen Kooperationsintensität, der damit eng verbundenen rechtlichen bzw. vertraglichen Ausgestaltung und ggfs. der vereinbarten Exklusivität der Zusammenarbeit determiniert. Der höchste Bindungsgrad besteht üblicherweise bei Gemeinschaftsunternehmer (siehe   Joint Ventures). Je höher der Bindungsgrad, desto eingeschränkter die Flexibilität der Kooperationspartner. (c) Gegenstand der Zusammenarbeit: Der funktionalen Kooperation, d.h. auf einen Funktions(teil)bereich wie Beschaffung, F+E oder Marketing beschränkten Zusammenarbeit steht die funktionsübergreifende bzw. unternehmerische Kooperation gegenüber Kooperationen, die auf Effizienzgewinne bei bestehenden Aktivitäten der Partner abzielen, werden als synergetische Ko­operationen bezeichnet, während additive Kooperationen die Geschäftsfelderweiterung zumindest bei einem der Partner zur Folge haben. (d) Kooperationspartner: Die Zusammenarbeit zwischen Konkur­renten bzw. Unternehmen auf gleicher Wertschöpfungsebene wird als Horizontale Kooperation be­zeichnet, zwischen Partnern auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette als vertikale Koope­ration. (e) Geographisch: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Partnern in unterschiedli­chem politischen, rechtlichen, und wirtschaftlichen Umfeld wird als internationale Kooperation be­zeichnet. Dem stehen nationale, regionale oder lokale Kooperationen gegenüber. (f) Zahl der Koopera­tionspartner: Nach Anzahl der Kooperationspartner werden Bi- beziehungsweise Multilaterale Koope­ration unterschieden. (g) Zeitdauer der Kooperation: Es werden temporäre (kurz- oder langfristige) bzw. zeitlich unbegrenzte Kooperationen unterschieden.
(3) Bedeutung: Kooperationen sind — insbesondere aufgrund der zunehmenden internationalen Anfor­derungen an Wirtschaftsunternehmen — ein wichtiges Instrument der unternehmerischen Zielerrei­chung. Sie werden aufgrund der Möglichkeit zu flexiblen Organisationsformen, relativ niedrigen Kos­ten bzw. Investitionserfordernissen und dem Zugang zu spezifisches Know-how des Partners häufig auch von kleinen und mittleren Unternehmen als Einstieg in neue Märkte genutzt. Zum Teil sind oder waren Kooperationen bzw.   Joint Ventures die einzige Zugangmöglichkeit in bestimmte nationale Märkte aufgrund politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, die den Aufbau eines neuen Unter­nehmens oder die Mehrheitsbeteiligung an lokalen Unternehmen durch ausländische Investoren be­schränken (Beispiel China). Internationale Zusammenarbeit auf Unternehmensebene durch Kooperationen wird durch nationale und internationale Institutionen wie z.B. die Weltbank, die World Trade Organization (WTO) und auch durch nationale und supranationale Regierungen gefördert.

Literatur: Child, John/Faulkner, David
0. /Tallman, Stephen: Cooperative Strategy, Oxford Univer­sity Press, rd edition, 2005; Schmoll, G.A.: Kooperationen, Joint Ventures, Allianzen, Deutscher Wirt­schaftsdienst, 2001; Zentes, Joachim/Swoboda, Bernhard/Morschett, Dirk (Hrsg.): Kooperationen, Al­lianzen und Netzwerke, Gabler,
2. überarb. u. erw. Aufl. 2005. (insbesondere im Handel und in Franchise-Systemen). Kooperation ist die bewusste, ausdrückliche, ggf. verdeckte, ex-ante-Abstimmung des Verhaltens mindestens zweier (Wirtschafts-) Subjekte durch wechselseitiges Auferlegen mehr oder weniger langfristiger Verhaltensbindungen. Im Zuge einer ge­meinsamen Erfüllung von Aufgaben und einer effizienzorientierten Arbeitsteilung und Spezialisierung können zwar Kosten (Transaktionskosten) eingespart werden, es ist jedoch mit speziellen Kooperati­onskosten zu rechnen. Bei zwischenbetrieblichen Kooperationen entstehen Netzwerke aus rechtlich selbständigen Unterneh­mungen, wenn eine Gruppe von mehr als zwei Akteuren nach bestimmten Regeln zusammenarbeitet (Unternehmensnetzwerke). Die Intensität der zwischenbetrieblichen Kooperation kann vom einfa­chen Informationsaustausch bis zu gemeinsam gegründeten Unternehmen durch mehrere Intensitätsstu­fen zwischen   Markt und   Hierarchie beschrieben werden. Kooperationen können weiterhin nach den beteiligten Wirtschaftsstufen unterschieden werden. Hori­zontale Kooperationen entstehen bei einer Zusammenarbeit zwischen Akteuren der gleichen Wirt­schaftsstufe, z.B. zwischen Herstellern substituierbarer Güter. Vertikale Kooperationen entstehen bei Zusammenarbeit von Akteuren unterschiedlicher Wirtschaftsstufen, wie z.B. bei Kooperationen zwi­schen Industrie und Handel oder vertikale Kooperationen zwischen Franchisegebern und Franchise­nehmern in Franchise-Systemen. Siehe auch   horizontale Kooperation,   vertikale Kooperation und   laterale Kooperation sowie   Franchising und   Handelbetriebslehre, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Ahlert, D. (1996): Distributionspolitik, 3. Auflage, Stuttgart und Jena; Ahlert, D.; Bor­chert, S. (2000): Kooperation und Vertikalisierung in der Konsumgüterdistribution: Die kundenorientierte Neugestaltung des Wertschöpfungsprozess-Management durch ECR-Kooperationen, in: Ahlert, D.; Borchert, S. (Hrsg.): Prozessmanagement im vertikalen Marketing, Berlin et. al., S. 1-148; Zentes, J.; Swoboda, B.; Morschett, D. (2003): Kooperationen, Allianzen und Netzwerke, Wiesbaden.

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