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Jahresabschluss-Richtlinie

(78/660/EWG) (Bilanz-Richtlinie) vom 25.7.1978 koordiniert die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Gliederung, den Inhalt des Jahresabschlusses und des Lageberichts, die Bewertungsmethoden sowie die Offenlegung dieser Angaben für sämtliche Kapitalgesellschaften und für bestimmte Perso­nengesellschaften. Siehe  Gesellschaftsrecht, Europäisches. Quelle: ABI.EG L 222 vom 14.8.1978, S. 11; abrufbar bei Eur-Lex unter: http://eur-lex.europa.eu.

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