Regel oder Funktion, die angibt, wie der Kapitalstock über Nettoinvestitionen an bestimmte Größen und deren Veränderungen angepaßt wird bzw. sich anpaßt. Im besonderen meint man mit dem Kapitalstockanpassungsprinzip die lineare Investitionsfunktion I = aY — bK (mit a, b > 0), wobei I die Nettoinvestition, Y das Volkseinkommen und K den Kapitalstock bezeichnen. Ein Unterfall des Kapitalstockanpassungsprinzips bei b = 1 und zeitlicher Indizierung ist das Akzelerationsprinzip.
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