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Kindermitversicherung

Gilt bei Krankenversicherungen: Bei Neugeborenen beginnt der Krankenversicherungsschutz unmittelbar nach der Geburt, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim Versicherer ist. Dabei muss die Anmeldung zur Versicherung des Kindes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Versicherungsgesellschaften müssen den Versicherungsantrag ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge annehmen.

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