Der Antrag auf eine Versicherung wird vom Versicherungsnehmer auf einem speziellen Vordruck gestellt, in dem Fragen zu dem zu versichernden Risiko gestellt werden. Eine richtige und vollständige Beantwortung der Fragen gehört zu den Obliegenheiten des Antragstellers. Der Antrag selbst ist aber noch kein Versicherungsvertrag. Es besteht also noch kein Versicherungsschutz. Dieser setzt die Zahlung der ersten Prämie voraus oder eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers. Beim Ausfüllen eines Versicherungsantrages ist zu beachten, dass alle Angaben wahrheitsgemäss und vollständig sein müssen. Falsche und unvollständige Angaben vom Antragsteller beispielsweise zu Vorschäden, Krankheiten oder Unfällen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Häufig füllen Versicherungsvertreter den Antrag aus, aber immer öfter handeln Interessierte selbstständiger beispielsweise über Direktversicherungen - und übernehmen diese Aufgabe selbstverantwortlich. Deswegen sollte man den Antrag nach dem Ausfüllen und vor der Unterschrift gründlich durchlesen und eventuell auftretende Fragen mit dem Vertreter oder per Fax oder E-Mail abklären. Bitte beachten: Mündliche Zusagen und Verabredungen vom Vertreter, beispielsweise zur Versicherungsleistung und zu Gewinnprognosen, sind rechtlich unwirksam. Auch wenn ein Vertreter den Antrag ausgefüllt hat, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherten darauf hinweisen, dass die Angaben im Antrag dem Versicherer gemacht werden müssen. Nur diese Angaben seien wirksam. Es sei daher unerheblich, ob der Antragsteller diese Informationen dem Vertreter gegeben habe und der Vertreter diese nicht in dem Versicherungsantrag angegeben habe.
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