Die kooperative Führung verlangt von Vorgesetzten, dass sie die fachlich zuständigen oder betroffenen Mitarbeiter vor wichtigen Entscheidungen konsultieren. Das ist ebenso für das Treffen richtiger - Entscheidungen wie für die - Motivierung und Entwicklung der Mitarbeiter wichtig. Konsultation bedeutet nicht Zustimmungsabhängigkeit des Vorgesetzten. Wenn der Vorgesetzte A den Mitarbeiter B konsultiert, so vollzieht sich die Mitwirkung von B in verschieden intensiven Formen der Mitsprache oder Mitarbeit, die jedoch allesamt nur beratenden, ergänzenden oder unterstützenden Charakter haben. A holt nicht nur Auskünfte ein, sondern bittet B um eine weitergehende beratende Mitwirkung, eine Meinungsäußerung oder eine Stellungnahme. Dann sammelt B die erbetenen Informationen oder spricht eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aus, ohne jedoch weitergehend darauf Einfluss zu nehmen. Es kann auch gemeinsam über das Problem beraten und gemeinsam eine Lösung erarbeitet oder gemeinsam mit Dritten über das Problem verhandelt werden, ohne jedoch das Ergebnis von der Zustimmung des konsultierten Bereichs abhängig zu machen.
B überläßt die Auswertung seiner Mitwirkung und die Entscheidung über das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit dem konsultierenden Bereich. B arbeitet mit, aber entscheidet noch nicht mit.
Die Konsultation schließt Unterrichtung und Auskunftseinholung ein. Nimmt der Arbeitsbeitrag des Beteiligten größeren Umfang an und wird er nicht in engster Zusammenarbeit, sondern weitgehend selbständig geleistet, dann kann die Konsultation in Auftragserteilung übergehen.
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